Demenz: 10. Vorsorge

Wenn man im Alter bestimmte Entscheidungen nicht mehr alleine treffen kann, müssen andere Menschen stellvertretend entscheiden. Deshalb ist es sehr wichtig, sich frühzeitig zu überlegen, welche Person medizinische, finanzielle oder rechtliche Entscheidungen für einen treffen soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Man kann auch festlegen, wie man medizinisch behandelt werden möchte. So kann man mitbestimmen, damit die eigenen Wünsche später umgesetzt werden. Es gibt unterschiedliche Formulare, mit denen man seine Wünsche festlegen kann:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Wenn ein Mensch bestimmte Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, muss eine andere Person entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen z.B.

  • über die medizinische Behandlung zu entscheiden (z.B. eine Operation oder künstliche Ernährung),
  • die finanziellen Angelegenheiten zu regeln,
  • einen Platz in einem Pflegeheim zu suchen.

Eine Vorsorgevollmacht hat weitreichende Konsequenzen. Es ist sehr wichtig, sich gut zu überlegen, wer einen vertreten soll. Man kann eine Vorsorgevollmacht auch ändern oder widerrufen.
Wenn jemand eine sehr weitreichende Vorsorgevollmacht formuliert hat, die viele Bereiche abdeckt, muss das Betreuungsgericht keinen gesetzlichen BetreuerInnen mehr bestellen. Die Person, die in der Vollmacht genannt wird, ist dann der/die offizielle VertreterIn. Wenn man also nicht möchte, dass das Betreuungsgericht eine/n BetreuerIn einsetzt, kann man das mit dem Schreiben einer Vorsorgevollmacht verhindern.

Betreuungsverfügung

Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt oder diese nicht ausreicht, kann eine Betreuung entsprechend dem Betreuungsgesetz notwendig werden. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Amtsgericht für Sie als BetreuerIn bestellen soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Sie können auch aufschreiben, wer auf keinen Fall als BetreuerIn in Frage kommt. Sie können auch inhaltliche Vorgaben für den/die BetreuerIn festlegen, z.B. welche Wünsche und Gewohnheiten beachtet werden sollen oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen. Wenn das Gericht BetreuerInnen bestellt, können diese nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und müssen dabei die Wünsche der Betroffenen beachten. Das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten soll so gut wie möglich gewahrt werden.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung) Sie wünschen bzw. ablehnen. Eine Patientenverfügung ist dann entscheidend, wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls selbst nicht mehr mitteilen kann, wie er behandelt werden möchte.

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