Demenz: 10. Vorsorge – leichte Sprache

Viele alte Menschen können nicht mehr für sich entscheiden.
Dann müssen andere Menschen für sie entscheiden.
Es ist wichtig, dass man sich schon vorher Gedanken macht.
Wer soll später über mich bestimmen?
Zum Beispiel:
Wer darf sich um meine Gesundheit kümmern?
Wer darf sich um mein Geld kümmern?
Wer darf mich vor Gericht vertreten?
Wie soll der Arzt mich behandeln?
Es gibt Formulare. Da kann man seine Wünsche aufschreiben.
Die Formulare heißen:
==> Vorsorge-Vollmacht
==> Betreuungs-Verfügung
==> Patienten-Verfügung
Mehr Informationen zur Betreuung in Leichter Sprache finden Sie hier

Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?
Ein Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden.
Zum Beispiel weil er Demenz hat.
Dann müssen andere Menschen für ihn entscheiden.
Aber: Dafür brauchen sie eine Erlaubnis.
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Eine Vorsorge-Vollmacht erlaubt anderen Menschen für jemanden zu entscheiden.
Zum Beispiel über eine Operation oder künstliche Ernährung.
Zum Beispiel über Geld.
Zum Beispiel über einen Platz in einem Pflegeheim.

Wer soll die Vorsorge-Vollmacht bekommen?
Das muss man gut überlegen.
Man kann eine Vorsorge-Vollmacht auch ändern.
Man kann eine Vorsorge-Vollmacht auch zurück nehmen.
Mit einer Vorsorge-Vollmacht bestimmen Sie Ihren Betreuer selbst.
Dann muss das Gericht keinen gesetzlichen Betreuer schicken.
Ein gesetzlicher Betreuer ist ein Betreuer, den das Gericht schickt.

Mehr Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.
Eine Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache gibt es hier.

Betreuungs-Verfügung
Ein Mensch mit Demenz hat keine Vorsorge-Vollmacht gemacht.
Aber jetzt braucht er einen Betreuer.
Dann muss das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen.
Mit einer Betreuungs-Verfügung können Sie bestimmen, wie Ihr Betreuer sein soll.
Sie können auch aufschreiben, wer nicht Ihr Betreuer sein soll.
Sie können auch aufschreiben, was der Betreuer beachten soll.
Zum Beispiel, ob Sie zu Hause oder im Pflegeheim betreut werden möchten.
Das Betreuungs-Gericht hält sich an Ihre Wünsche.
Sie sollen so viel wie möglich selbst bestimmen können.

Patienten-Verfügung
In einer Patienten-Verfügung steht, wie man gesundheitlich behandelt werden möchte.
Sie können bestimmen, welche gesundheitliche Behandlung sie möchten.
Oder welche gesundheitliche Behandlung Sie nicht möchten.
Dann weiß der Arzt, was er tun darf. Oder nicht tun darf.
Zum Beispiel künstliche Ernährung.

Eine Patienten-Verfügung in Leichter Sprache gibt es hier

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