Wie ist der Dolmetscheinsatz geregelt?

Sie müssen Ihren grundsätzlichen Bedarf an Gebärdensprachdolmetschern bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Sie bekommen dann eine Bestätigung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Jetzt können Sie bei Arztbesuchen einen Dolmetscher in Anspruch nehmen.

In manchen Fällen müssen Sie einen speziellen Antrag stellen, z.B. wenn Sie einen bestimmten Dolmetscher haben möchten, der vielleicht etwas weiter weg wohnt. Eine Doppelbesetzung ist in der Regel möglich, wenn das Gespräch länger als 60 Minuten dauert oder mehr als drei Personen teilnehmen. Einzelheiten müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.

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